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Herstellung einer Grundstückszufahrt
Kurzbeschreibung
Eine Grundstückszufahrt bezeichnet die Verbindung eines Grundstücks zum öffentlichen Straßennetz.
Beschreibung
Bei Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, aber auch aus anderen Gründen kann es erforderlich sein, Grundstückszufahrten über vorhandene Geh- und Radwege, Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen anzulegen.
Dies erfordert z. B. die Absenkung des Bordsteines, die Anpassung des Gehweges, die Verrohrung eines Grabenabschnittes oder die Entfernung einer Grünfläche. In diesem Zuge können auch auch weitere Arbeiten notwendig sein wie z. B. die Änderung von Verkehrsinseln, das Umstellen von Verkehrsschildern oder Fahrbahnmarkierungen.
Die Stadt Petershagen erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die entsprechende Genehmigung.
- bemaßter Lageplan oder bemaßte Skizze mit detaillierten Angaben der beantragen Zufahrt und eventuell bereits vorhandener Zufahrten
- Auszug aus der amtlichen Flurkarte
Die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt muss vor Beginn der Bauarbeiten erteilt sein.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind von Fachunternehmen für Tief- / Straßenbau auszuführen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
- Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Petershagen beteiligt sich nicht an den Kosten.
- Die Arbeiten sind innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Genehmigung abzuschließen.
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Zuständige Einrichtungen
- Baubetrieb
-
- Bahnhofstraße 63
- 32469 Petershagen
-
- Telefon:
05702 822-0 - Fax:
05702 822-298 - E-Mail:
sondernutzungen@petershagen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Tanja Müller
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 05702 822-233
- E-Mail:
- t.mueller@petershagen.de