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Bestattungen

Beschreibung

Im Stadtgebiet Petershagen gibt es 18 städtische und 11 kirchliche Friedhöfe.

Die städtischen Friedhöfe befinden sich in folgenden Ortschaften: Bierde, Döhren, Eldagsen, Friedewalde (alt+neu), Gorspen-Vahlsen, Hävern, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Neuenknick, Ovenstädt, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld und Wietersheim.

Für die o. g. Friedhöfe ist die städtische Friedhofsverwaltung u. a. zuständig für:

  • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung (hier möglich als Online-Anmeldung) einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
  • die Benutzung der Friedhofskapelle
  • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
  • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
  • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
  • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
  • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
  • die Führung von Gräberkarteien und -karten
  • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
  • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.

Die kirchlichen Friedhöfe finden Sie in Buchholz, Frille, Lahde, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Petershagen, Schlüsselburg, Südfelde, Wasserstraße und Windheim.

Die Bestattungsmöglichkeiten auf den kirchlichen Friedhöfen, sowie die damit verbundenen Kosten, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kirchengemeinden.

Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

Folgende Unterlagen müssen bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden:

  • Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
  • ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)

Eine Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.

Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden.

Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.

Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

Die Kosten für die jeweilige Bestattungsart richten sich nach der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Petershagen.

Im Rahmen der Sozialhilfe können die Kosten für eine einfache würdige Bestattung übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und die nächsten Angehörigen die Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen begleichen können.

Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

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