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Nutzungsvertrag für private Leitungen im städtischen Straßenraum

Beschreibung

Die Nutzung von städtischem Straßenraum (z.B. Fahrbahnen, Radwegen, Gehwegen) zur Verlegung, zum Betrieb, zur Wartung und erforderlichenfalls zum Austausch von privaten Leitungstrassen bedarf immer eines Nutzungsvertrages durch die Bauverwaltung der Stadt Petershagen und einer verkehrsrechtlichen Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO).

Nach eingegangenem Antrag wird geprüft, ob eine Vereinbarung über die Einräumung von Rechten zur Benutzung von Eigentum an städtischen Straßen und Wegen erstellt werden kann.

Die Antragsstellerin/der Antragsteller hat dem schriftlichen Antrag aktuelle Lagepläne der betroffenen Verkehrswegeflächen beizufügen, aus denen - sofern örtlich vorhanden - die Bordsteinführung, die Gehweghinterkante und die angrenzende Bebauung hervorgehen.

Der Antrag auf Gestattung eines Nutzungsvertrages ist mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn einzureichen.

Die Gebühren ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Petershagen und werden ergänzend nach Art und Umfang der im Nutzungsvertrag eingeräumten Rechte festgesetzt.

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